+++ EILMELDUNG: Seit dem 01. April 2020 gilt die neue Richtlinie der BAFA für Unternehmen in Schwierigkeiten. Ab sofort können UnternehmerInnen einen Beratungszuschuss von 100% bis zu einer maximalen Höhe von 4000,- Euro bekommen. Wir helfen Ihnen dabei! +++
Benötigen Sie Hilfe bei der Förderung, Digitalisierung und Unternehmenssicherung?
Wir helfen Ihnen, damit Sie gestärkt aus der Krise hervorgehen.
Nutzen Sie unsere Unternehmensberatung, die aktuell mit 100% vom Bund gefördert wird. Dies gilt seit dem 01.04.2020 für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU-Kriterien) und für Freiberufler, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind.*
Wir sind die Experten für die Unternehmensberatung in Zeiten des digitalen Wandels und Spezialisten für Vertriebsautomatisierung und Neukundengewinnung. Sichern Sie sich jetzt die Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Wir helfen Ihnen.
*Lassen Sie Ihre Möglichkeiten auf die 100% Förderung jetzt hier prüfen. Die normalerweise übliche Vorfinanzierung der Beratungskosten durch Sie entfällt. Sie zahlen lediglich die Mehrwertsteuer, die Sie vom Finanzamt als Vorsteuer zurückbekommen, sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Auszug aus dem BAFA-Programm vom 1. April 2020
„Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
Die Förderung im Rahmen dieser Ergänzung zur Rahmenrichtlinie erfolgt ausschließlich aus Mitteln des Bundes. Die Regelungen und Bedingungen einer (Teil-) Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) entfallen somit.
– Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist wie auch über die 4.000 Euro hinausgehenden Rechnungsbeträge vom Unternehmen zu tragen. Die jeweiligen Regelungen zur Berechnung und Zahlung der Umsatzsteuer sind zu beachten. Dies gilt ebenfalls für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen.
Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. Die Kontoverbindung ist im Verwendungsnachweis einzutragen und muss mit der in der Beraterrechnung anzugebenden Kontoverbindung übereinstimmen. Aufgrund der 100 %-Förderung werden die antragsberechtigten Unternehmen von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet. Dementsprechend wird im Rahmen des Verwendungsnachweises – im Gegensatz zu den üblichen Bedingungen der Rahmenrichtlinie – kein Kontoauszug vom antragstellenden Unternehmen eingereicht.)“
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Vertriebsrelevante Themen, die Sie gestärkt aus der Krise hervorgehen lassen: